Lkw bis 7,5t (Kl. C1/C1E)

Geltungsbereiche

Klasse C1:
Kfz – ausgenommen Kfz der Kl. AM, A1, A2 und A – mit zG über 3.500 kg bis max. 7.500 kg; max. 8 Personen außer dem Fahrer und Anhänger bis 750 kg zG
Vorbesitz Klasse B nötig!
Mindestalter: 18 Jahre

Klasse C1E:
Kfz der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zG des Anhänger über 750 kg und zG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg.
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zG des Anhänger über 3.500 kg und der zG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg
Vorbesitz Klasse C1 nötig!
Mindestalter: 18 Jahre

Antragsverfahren

Um die Prüfung sofort nach Abschluss der Ausbildung ablegen zu können, ist es notwendig, bei dem für Ihren Heimatwohnsitz zuständigen Straßenverkehrsamt einen Antrag auf Erteilung der gewünschten Fahrerlaubnis zu stellen. Vordrucke hierfür sind bei den Straßenverkehrsämtern oder bei uns erhältlich. Für den Landkreis Gifhorn nehmen wir Ihnen gern den Gang zur Behörde ab.

Zur Antragstellung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Lichtbild (biometrisch)
  • Personalausweis oder Pass (mit Meldebescheinigung)
  • Augenärztliche Untersuchung (nicht älter als 2 Jahre)
  • Ärztliche Untersuchung (nicht älter als 1 Jahr)
  • Bescheinigung über Teilnahme am Kurs Schulung in der Ersten Hilfe
  • Karteikartenabschrift (zu beantragen, wenn der letzte Führerschein von einer auswärtigen Behörde angefertigt wurde)

Die Bearbeitung dauert etwa 4 bis 6 Wochen

Theoretischer Unterricht

Die Teilnahme ist gesetzlich vorgeschrieben. Eine Bescheinigung über die Teilnahme muss bei der Prüfung vorgelegt werden.

12 Doppelstunden Grundwissen (bei Ersterwerb)

6 Doppelstunden Grundwissen (bei Erweiterung)

Klassenspezifischer Unterricht

Klasse C1:

Vorbesitz Klasse B: 6 Doppelstunden

Vorbesitz Klasse D1: 2 Doppelstunden

Vorbesitz Klasse D: 2 Doppelstunden

Unter  Termine/Unterrichte können Sie entnehmen, wann wo welches Unterrichtsthema behandelt wird!

Die Klasse C1E beinhaltet keine theoretische Ausbildung und Prüfung!

Praktischer Unterricht

Die praktische Ausbildung gliedert sich auf in:

  • Grundausbildung, d.h. die vom jeweiligen Fahrschüler benötigten allgemeinen Fahrstunden (Anzahl vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben)
  • Vorgeschriebene Sonderfahrten

Die vorgeschriebenen Sonderfahrten der Klassen C1 und C1E:

Klasse C1:

Überlandfahrten: 3

Autobahnfahrten: 1

Beleuchtungsfahrten: 1

Klasse C1E:

Überlandfahrten: 3

Autobahnfahrten: 1

Beleuchtungsfahrten: 1

Die vorgeschriebenen Sonderfahrten bei gemeinsamer Ausbildung C1 und C1E:

Überlandfahrten:

Klasse C1: 1

Klasse C1E: 3

Gesamt: 4

Autobahnfahrten:

Klasse C1: 1

Klasse C1E: 1

Gesamt: 2

Beleuchtungsfahrten:

Klasse C1: Keine

Klasse C1E: 2

Gesamt: 2

Die Termine für die Fahrstunden vereinbaren Sie selbst mit Ihrem Fahrlehrer / Ihrer Fahrlehrerin!

Für Ihre Prüfung ist der TÜV Nord zuständig

Förderungsmöglichkeiten:

Bei entsprechenden Voraussetzungen können die Lehrgangskosten von der Agentur für Arbeit bzw. den Jobcentern übernommen werden. Eine Zulassung nach § 85 SGB III (Bildungsgutschein) liegt vor

Ihr verantwortlicher Ansprechpartner ist hier die braam Ausbildungszentrum GmbH.

Alle Angaben ohne Gewähr!