Praxis

Mit der praktischen Ausbildung wird in der Regel begonnen, wenn der Antrag zu Verehrsbehörde gebracht wurde und Grundkenntnisse
im theoretischen Unterricht erlangt wurden.

Fahrtermine vereinbaren Sie bitte direkt mit Ihrem Fahrlehrer vor Ort.

Die praktische Ausbildung gliedert sich auf in zwei Bereiche:

Der erste Bereich umfasst die sogenannten Übungsstunden. Hier werden Grund- und Ortskenntnisse vermittelt. Die Stundenzahl ist
nicht vorgeschrieben, sondern wird vom Fahrerlehrer individuell festgelegt. Die Grundausbildung findet
überwiegend im Prüfungsort (siehe Prüfungen) statt.

Der zweite Bereich sind die gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten. Dazu gehören die Überlandfahrten, Autobahnfahrten und
Fahrten bei Dunkelheit oder Dämmerung (auch Nachtfahrten genannt). Ihre Anzahl wird vom Gesetzgeber genau festgelegt. Wieviel
Sie für Ihren Führerschein benötigen, entnehmen Sie bitte der jeweiligen Klasse.

Bitte beachten Sie, dass die Inhalte und der Ablauf der praktischen Ausbildung gesetzlich festgelegt sind und wir daran gebunden sind.
Zur ständigen Kontrolle der praktischen Ausbildung werden sogenannte Ausbildungsdiagrammkarten geführt. Mit Ihrer Hilfe können
Sie laufend Ihre Fortschritte mit Ihrem Fahrlehrer besprechen und sich so über Ihren aktuellen Ausbildungsstand
informieren.