Geltungsbereiche
Klasse L:
Zugmaschinen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke; bbH max. 40 km/h, mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werden
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit bbH max. 25 km/h (auch mit Anhänger)
Mindestalter: 16 Jahre
Klasse T:
Zugmaschinen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke; bbH max. 60 km/h (für Fahrer und 18 Jahren gilt: bbH max. 40 km/h) auch mit Anhänger
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen; bbH max. 40 km/h auch mit Anhänger
Mindestalter: 16 Jahre
Einschluss: Klasse L, AM
Antragsverfahren
Um die Prüfung sofort nach Abschluss der Ausbildung ablegen zu können, ist es notwendig, bei dem für Ihren Heimatwohnsitz zuständigen Straßenverkehrsamt einen Antrag auf Erteilung der gewünschten Fahrerlaubnis zu stellen. Vordrucke hierfür sind bei den Straßenverkehrsämtern oder bei uns erhältlich. Für den Landkreis Gifhorn nehmen wir Ihnen gern den Gang zur Behörde ab.
Zur Antragstellung sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Lichtbild (biometrisch)
- Personalausweis oder Pass (mit Meldebescheinigung)
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
- Bescheinigung über Teilnahme am Kurs Schulung in der Ersten Hilfe
- Karteikartenabschrift (zu beantragen, wenn der letzte Führerschein von einer auswärtigen Behörde angefertigt wurde)
Die Bearbeitung dauert etwas 4 bis 6 Wochen.
Theoretischer Unterricht
Die Teilnahme ist gesetzlich vorgeschrieben. Eine Bescheinigung über die Teilnahme muss bei der Prüfung vorgelegt werden.
- 12 Doppelstunden Grundwissen (bei Ersterwerb)
- 6 Doppelstunden Grundwissen (bei Erweiterung)
Klasse L außerdem:
- 2 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
Klasse T außerdem:
- 6 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
Unter Termine/Unterrichte können Sie entnehmen, wann wo welches Unterrichtsthema behandelt wird!
Praktischer Unterricht
Die praktische Ausbildung der Klasse T erfolgt anhand von Fahrstunden, deren Anzahl nicht vorgeschrieben ist und variiert. Es muss jedoch eine technische Unterweisung am stehenden Fahrzeug durchgeführt werden.
Für die Klasse L ist keine praktische Ausbildung und Prüfung vorgeschrieben.
Bitte beachten Sie, dass Sie für die praktische Ausbildung einen eigenen Schlepper benötigen. Einen Anhänger können wir zur Verfügung stellen. Vor Beginn der Ausbildung ist es wichtig, dass wir einen Nachweis Ihrer Haftpflichtversicherung bekommen aus der hervorgeht, dass der Schlepper vorübergehend zu Ausbildungszwecken verwendet werden darf. Weitere Informationen und Hilfestellung dazu erhalten Sie gern von uns persönlich.
Für Ihre Prüfung ist der TÜV Nord zuständig
Ihr verantwortlicher Ansprechpartner ist hier die Fahrschule Braam GmbH.
Alle Angaben ohne Gewähr!