Motorrad-Ausbildung

Geltungsbereiche

Klasse AM:
Zweirädrige Kleinkrafträder mit bbH max. 45km/h, Hubraum max. 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren, Leistung max. 4 kw bei Elektromotoren.
Dreirädrige Kleinkrafträder mit bbH max. 45 km/h, Hubraum max. 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren, Leistung max. 4 kw bei Diesel/Elektromotoren.
Vierrädrige Leicht-Kfz mit bbH max. 45 km/h, Hubraum max. 50 cm3 bei Fremdzündungsmotoren, Leistung max. 4 kw bei Elektromotoren, Leermasse max. 350 kg
Mindestalter: 15 Jahre (bis 16 Jahre nur Fahrten in Deutschland erlaubt. Erkennbar durch Eintragung der Schlüsselzahl 195 auf dem Führerschein. Ab 16 Jahre erlischt diese Auflage automatisch)

Klasse A1:
Krafträder mit Hubraum max. 125 cm3 , Leistung max. 11 kw, Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kw/kg
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern, Hubraum über 50 cm3 (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h, Leistung max. 15 kw
Mindestalter: 16 Jahre
Einschluss: AM

Klasse A2:
Krafträder mit Leistung max. 35 kw, Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kw/kg.
Mindestalter: 18 Jahre
Einschluss: AM, A1

Klasse A:
Krafträder mit Hubraum über 50 cm3 oder bbH über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kw
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern mit Hubraum über 50 cm3 (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h, Leistung über 15 kw
Mindestalter: 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A; 21 Jahre für Trikes ; 24 Jahre bei Krafträder beim Direkterwerb
Einschluss: AM, A1, A2

Antragsverfahren

Um die Prüfung sofort nach Abschluss der Ausbildung ablegen zu können, ist es notwendig, bei dem für Ihren Heimatwohnsitz zuständigen Straßenverkehrsamt einen Antrag auf Erteilung der gewünschten Fahrerlaubnis zu stellen. Vordrucke hierfür sind bei den Straßenverkehrsämtern oder bei uns erhältlich. Für den Landkreis Gifhorn nehmen wir Ihnen gern den Gang zur Behörde ab. Zur Antragstellung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Lichtbild (biometrisch)
  • Personalausweis oder Pass (mit Meldebescheinigung)
  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
  • Bescheinigung über Teilnahme am Kurs Schulung in der Ersten Hilfe
  • Karteikartenabschrift (zu beantragen, wenn der letzte Führerschein von einer auswärtigen Behörde angefertigt wurde)

Die Bearbeitung dauert etwas 4 bis 6 Wochen.

Theoretischer Unterricht

Die Teilnahme ist gesetzlich vorgeschrieben. Eine Bescheinigung über die Teilnahme muss bei der Prüfung vorgelegt werden.

  • 12 Doppelstunden Grundwissen (bei Ersterwerb)
  • 6 Doppelstunden Grundwissen (bei Erweiterung)
  • 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht

Unter  Termine/Unterrichte können Sie entnehmen, wann wo welches Unterrichtsthema behandelt wird!

Bei Aufstieg der Kl. A1 auf A2, bzw. A2 auf A nach 2 Jahren ist keine theoretische Ausbildung und Prüfung vorgeschrieben.

Praktischer Unterricht

Die praktische Ausbildung gliedert sich auf in:

  • Grundausbildung, d.h. die vom jeweiligen Fahrschüler benötigten allgemeinen Fahrstunden (Anzahl vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben)
  • Vorgeschriebene Sonderfahrten

Sonderfahrten bei A1, A2 und A (Direkterwerb):

  • 5 Fahrten auf Bundes- oder Landstraßen
  • 4 Fahrten auf der Autobahn
  • 3 Beleuchtungsfahrten

Sonderfahrten bei A1 auf A2 oder A2 auf A (innerhalb von 2 Jahren):

  • 3 Fahrten auf Bundes- oder Landstraßen
  • 2 Fahrten auf der Autobahn
  • 1 Beleuchtungsfahrt

Bei Aufstieg der Kl. A1 auf A2, bzw. A2 auf A nach 2 Jahren sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben – eine praktische Prüfung muss jedoch sein.

Bei der Klasse AM sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben –eine Prüfung muss aber abgelegt werden.

Die Termine für die Fahrstunden vereinbaren Sie selbst mit Ihrem Fahrlehrer / Ihrer Fahrlehrerin!

Für Ihre Prüfung ist der TÜV Nord zuständig.

Ihr verantwortlicher Ansprechpartner ist hier die Fahrschule Braam GmbH.

Alle Angaben ohne Gewähr!