B196: Motorradfahren mit Führerscheinklasse B

Geltungsbereiche

Krafträder der Klasse A1 mit Hubraum max. 125 cm3 , Leistung max. 11 kw, Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kw/kg
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern, Hubraum über 50 cm3 (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h, Leistung max. 15 kw

Mindestalter: 25 Jahre

Voraussetzung: Die Schlüsselzahl darf nur zugeteilt werden, wenn der Teilnehmer bereits seit mindestens 5 Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt.

Die Regelung gilt nur in Deutschland.

Die Stufenregelung der Motorradklassen ist nicht anwendbar.

Antragsverfahren

Um die Eintragung sofort nach Abschluss der Ausbildung erhalten zu können, ist es notwendig, bei dem für Ihren Heimatwohnsitz zuständigen Straßenverkehrsamt einen Antrag auf Erteilung der gewünschten Fahrerlaubnis zu stellen. Vordrucke hierfür sind bei den Straßenverkehrsämtern oder bei uns erhältlich. Für den Landkreis Gifhorn nehmen wir Ihnen gern den Gang zur Behörde ab. Zur Antragstellung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Lichtbild (biometrisch)
  • Personalausweis oder Pass (mit Meldebescheinigung)

Die Bearbeitung dauert etwas 4 bis 6 Wochen.

Theoretischer Unterricht

Die Teilnahme ist gesetzlich vorgeschrieben.

Sie umfasst 4 Doppelstunden klassenspezifischen Unterricht.

Unter  Termine/Unterrichte können Sie entnehmen, wann wo welches Unterrichtsthema behandelt wird!

Praktischer Unterricht

Schulung von mindestens 5 x 90 Minuten.

Eine Prüfung durch den TÜV Nord ist nicht erforderlich. Es handelt sich lediglich um eine Fahrerschulung. Nach Abschluss der Ausbildung erhält man eine Bescheinigung, die man bei der Verkehrsbehörde vorlegen muss. Danach erhält man einen neuen Fürerschein mit der Eintragung der Schlüsselzahl 196 neben der Führerscheinklasse B.

Die Termine für die Fahrstunden vereinbaren Sie selbst mit Ihrem Fahrlehrer / Ihrer Fahrlehrerin!

Ihr verantwortlicher Ansprechpartner ist hier die Fahrschule Braam GmbH.

Alle Angaben ohne Gewähr!