Berufskraftfahrerqualifikation

Zur gewerblichen Nutzung Ihrer Fahrerlaubnis, ist es nötig im Güter- und Personenverkehr eine zusätzliche Qualifikation abzulegen. Der Führerschein allein reicht nicht aus.

Je nach Vorbesitz ist es hierbei nötig, an eine der folgenden Schulung teilzunehmen:

  • verkürzte beschleunigte Grundqualifikation (Umsteiger)
  • beschleunigte Grundqualifikation

Hierbei erlangen Sie die theoretischen und praktischen Mindeststunden um zur benötigten IHK Prüfung zugelassen zu werden.

Nach erfolgreichem Ablegen der Prüfung, dürfen Sie dann die entsprechenden Fahrzeuge gewerblich nutzen.

Wir stehen Ihnen dabei die ganze Zeit zur Seite und melden Sie auch für die Prüfung bei Ihrer IHK an.

Sollten Sie auch den Führerschein benötigen, ist eine kombinierte Ausbildung möglich!

Beginn: 

Wir haben regelmäßige Einstiegstermine, so dass Sie so schnell wie möglich starten können!

Förderungsmöglichkeiten:

Bei entsprechenden Voraussetzungen können die Lehrgangskosten von der Agentur für Arbeit bzw. den Jobcentern übernommen werden. Eine Zulassung nach § 85 SGB III (Bildungsgutschein) liegt vor

Rufen Sie uns an oder kommen Sie vorbei, wir beraten Sie gern!