LKW-Ausbildung

Geltungsbereiche

Klasse C1:
Kfz – ausgenommen Kfz der Kl. AM, A1, A2 und A – mit zG über 3.500 kg bis max. 7.500 kg; max. 8 Personen außer dem Fahrer und Anhänger bis 750 kg zG
Vorbesitz Klasse B nötig!
Mindestalter: 18 Jahre

Klasse C1E:
Kfz der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zG des Anhänger über 750 kg und zG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg.
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zG des Anhänger über 3.500 kg und der zG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg
Vorbesitz Klasse C1 nötig!
Mindestalter: 18 Jahre

Klasse C:
Kfz – ausgenommen Kfz der Kl. AM, A1, A2 und A – mit zG über 3.500 kg; max. 8 Personen außer dem Fahrer und Anhänger bis 750 kg zG
Vorbesitz Klasse B nötig!
Mindestalter: 21 Jahre (18 Jahre bei erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“)
Einschluss: C1

Klasse CE:
Kfz der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger zG des Anhänger über 750 kg
Vorbesitz Klasse C nötig!
Mindestalter: 21 Jahre (18 Jahre bei erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“)
Einschluss: BE, C1E, T, sowie D1E (bei Vorbesitz D1) und DE (bei Vorbesitz D)

Antragsverfahren

Um die Prüfung sofort nach Abschluss der Ausbildung ablegen zu können, ist es notwendig, bei dem für Ihren Heimatwohnsitz zuständigen Straßenverkehrsamt einen Antrag auf Erteilung der gewünschten Fahrerlaubnis zu stellen. Vordrucke hierfür sind bei den Straßenverkehrsämtern oder bei uns erhältlich. Für den Landkreis Gifhorn nehmen wir Ihnen gern den Gang zur Behörde ab.

Zur Antragstellung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Lichtbild (biometrisch)
  • Personalausweis oder Pass (mit Meldebescheinigung)
  • Augenärztliche Untersuchung (nicht älter als 2 Jahre)
  • Ärztliche Untersuchung (nicht älter als 1 Jahr)
  • Bescheinigung über Teilnahme am Kurs Schulung in der Ersten Hilfe
  • Karteikartenabschrift (zu beantragen, wenn der letzte Führerschein von einer auswärtigen Behörde angefertigt wurde)

Die Bearbeitung dauert etwa 4 bis 6 Wochen

Theoretischer Unterricht

Die Teilnahme ist gesetzlich vorgeschrieben. Eine Bescheinigung über die Teilnahme muss bei der Prüfung vorgelegt werden.

12 Doppelstunden Grundwissen (bei Ersterwerb)

6 Doppelstunden Grundwissen (bei Erweiterung)

Klassenspezifischer Unterricht

Klasse

Vorbesitz

Doppelstd.

(90 Min.)

C1

B

6

C1

D1

2

C1

D

2

C

B

10

C

C1

4

C

D1

4

C

D

2

CE

C

4

Unter  Termine/Unterrichte können Sie entnehmen, wann wo welches Unterrichtsthema behandelt wird!

Die Klasse C1E beinhaltet keine theoretische Ausbildung und Prüfung!

Praktischer Unterricht

Die praktische Ausbildung gliedert sich auf in:

  • Grundausbildung, d.h. die vom jeweiligen Fahrschüler benötigten allgemeinen Fahrstunden (Anzahl vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben)
  • Vorgeschriebene Sonderfahrten

Die vorgeschriebenen Sonderfahrten der Klassen C1,C1E, C und CE

Klasse

Bundes- oder Landstraße

Autobahn –

fahrten

Beleuchtungs –

fahrten

B auf C1

C1 auf C

C1 auf C1E

 

3

 

1

 

1

B auf C

C auf CE

5

2

3

Die vorgeschriebenen Sonderfahrten bei gemeinsamer Ausbildung Solo/Zug:

Klasse

C1 und C1E

gemeinsam

C und CE

gemeinsam

 

Solo

Zug Ges. Solo Zug Ges.
Bundes- oder Landstraße

 

 

1

 

3

 

4

 

3

 

5

 

8

Autobahn-

fahrten

 

 

1

 

1

 

2

 

1

 

2

 

3

Beleuchtungs-fahrten

 

 

0

 

2

 

2

 

0

 

3

 

3

Die Termine für die Fahrstunden vereinbaren Sie selbst mit Ihrem Fahrlehrer / Ihrer Fahrlehrerin!

Für Ihre Prüfung ist der TÜV Nord zuständig

Förderungsmöglichkeiten:

Bei entsprechenden Voraussetzungen können die Lehrgangskosten von der Agentur für Arbeit bzw. den Jobcentern übernommen werden. Eine Zulassung nach § 85 SGB III (Bildungsgutschein) liegt vor

Ihr verantwortlicher Ansprechpartner ist hier die braam Ausbildungszentrum GmbH.

Alle Angaben ohne Gewähr!