Eignungsfeststellung

Eignungsfeststellung für FbW-Maßnahmen mit Führererschweinerwerb nach § 45 SGB III (MAT)

Ziel der Maßnahme:

Im Rahmen der Maßnahme soll festgestellt werden ob ein/e Teilnehmer/in die erforderliche Eignung für die Teilnahme an einer FbW-Maßnahme mit Führerscheinausbildung besitzt.

Eventuelle Defizite sollen ggf. erkannt und beseitigt werden.

Zielgruppe:

Arbeitssuchende die in den Bereichen:

  • Verkehrsgewerbe
  • Lagerlogistik
  • Facility
  • und anlehnende Bereiche

tätig werden wollen und denen die erforderlichen Fahrerlaubnisklassen fehlen.

Voraussetzungen:

  • Keine Berufsausbildung vorausgesetzt
  • Mindestalter gemäß Führerscheinrecht
  • Deutsch in Wort und Schrift
  • Ausnahmeregelung: Nach Vereinbarung zwischen Arbeitsvermittlung und Träger

Inhalte (Auszug):

  • Vorstellung der verschiedenen Berufe in den Bereichen Verkehrsgewerbe, Lagerlogistik und Facility
  • Exemplarische Darstellung einer FbW-Maßnahme in diesen Bereichen
  • Feststellung der persönlichen Eignung
  • Individuelle Beseitigung eventueller Defizite zur Teilnahme an einer entsprechenden FbW- Maßnahme
  • praktische Überprüfung der Fahreignung mit maximal 2 Fahrstunden auf dem jeweiligen Fahrzeug

Kosten:

Bei entsprechenden Voraussetzungen können die Lehrgangskosten von der Agentur für Arbeit bzw. den Jobcentern übernommen werden.

Eine Zulassung nach § 45 SGB III (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) liegt vor.

Ausbildungsort(e):

Erstgespräch: Limbergstr. 32, 38518 Gifhorn

Weitere Orte je nach Bedarf abweichend

Beginn:   Auf Anfrage

Weitere Termine individuell

Dauer:    max. 8 Wochen

Teilzeitform