Theorie

Die Teilnahme am theoretischen Unterricht ist gesetzlich vorgeschrieben, eine Bescheinigung über die Teilnahme muss bei der
Prüfung vorliegen.

Der theoretische Unterricht teilt sich in zwei Bereiche auf:

Der erste Bereich behandelt den sogenannten Grundstoff. Hier werden allgemein gültige Verkehrsregeln der
StraßenverkehrsVerordnung(StVO) und der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) unterrichtet.

Der zweite Bereich umfasst den sogenannten klassenspezifischen Unterricht. Er muss für jede beantragte Klasse extra besucht werden.
In diesen Stunden werden dem Fahrschüler bzw. der Fahrschülerin Kenntnisse der Kraftfahrzeugtechnik und der Fahrphysik vermittelt.

Der theoretische Unterricht basiert auf den Inhalten des von uns ausgegebenen Lehrmaterials und kann somit zu Hause
nachgearbeitet werden.

Beim theoretischen Unterricht handelt es sich um eine sogenannte offene Unterrichtsform, d.h. der Einstieg ist jederzeit möglich und
die Unterrichte sind frei wählbar.

Die Termine für die notwendigen klassenspezifischen Unterrichte sind jedoch fest vorgegeben.
Wann der nächste Termin in Ihrer Nähe ist, können Sie unter  Termine/Unterrichte entnehmen.

Die für Ihre Fahrerlaubnis benötigte  Anzahl an theoretischen Unterrichten finden Sie unter der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse.