Berufskraftfahrer/in im Personenverkehr Teilqualifikation (TQ 3)

Ziel der Maßnahme:

Nach Beenden der Weiterbildung sind die Teilnehmenden im Bereich der Personenbeförderung einsatzfähig und in der Lage, die damit verbundenen Arbeitsanforderungen zu bewältigen und alle Tätigkeiten zur sachgemäßen Übernahme des KOM, die Abfahrtskontrolle, die Beförderung von Personen und ggf. Dokumentation durchzuführen.

Dazu gehören:

  • Der Umgang mit relevanten Beförderungspapieren
  • Der Umgang mit auftretenden Störungen oder Zwischenfällen vor, während und nach der Personenbeförderung

Inhalte (Auszug):

  • Verkehrsrechtliche Grundkenntnisse
  • Verkehrssicherheitslehre
  • Erste Hilfe
  • KFZ-Technik
  • Fahrschulausbildung der Klasse D/DE
  • Verhalten nach Unfällen
  • Fachunterricht Personenverkehr
  • Unfallverhütung und Arbeitsschutz
  • Arbeits- und Sozialrecht
  • Fahrtechnik mit dem Kraftomnibus
  • Lesen von Straßenkarten und Stadtplänen
  • Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 der BKrFQV mit abschließender IHK-Prüfung
  • Kompetenzfeststellung TQ 3

 Abschlüsse:

  • Fahrerlaubnis der Klassen D/DE
  • IHK-Bescheinigung  beschleunigte Grundqualifikation
  • Zertifikat Kompetenzfeststellung (TQ 3)

    Voraussetzungen:

  • Interesse an der Abwicklung von Fahraufträgen in der Fahrgastlogistik
  • Mindestalter 24 (21) Jahre
  • Keine Berufsausbildung vorausgesetzt
  • Gutes Deutsch in Wort und Schrift
  • Führerschein der Klasse B/alt Klasse 3 und mindestens 2 Jahre Fahrpraxis auf Fahrzeugen der Klasse B/alt Klasse 3
  • Zulassung zum Erwerb der Fahrerlaubnisklasse D
  • Ausnahmeregelung: Nach Absprache zwischen Arbeitsvermittlung und Träger

Dauer:

Die Dauer dieser Weiterbildung beträgt ca. 5 Monate inklusive Praktikum ( 1 Monat ).

Vollzeitform

Beginn:

Nächster Einstieg: auf Anfrage und unter Termine

Unterrichtsort:

Theorie:    Gifhorn

Praxis:      Wolfsburg

Kosten: 

Bei entsprechenden Voraussetzungen werden die Lehrgangskosten von der Agentur für Arbeit bzw. den Jobcentern übernommen.

Eine Zulassung nach § 85 SGB III (Bildungsgutschein) liegt vor.

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Zuständig ist für Sie das Team der braam Ausbildungszentrum GmbH

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