PKW-Ausbildung

Geltungsbereiche

Klasse B:
Kraftwagen bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse (zG).Und Anhänger mit 750 kg zG, sowie Anhänger mit einer zG über 750 kg, wenn die zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg ergibt.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre beim begleiteten Fahren mit 17)
Einschluss: AM, L

Klasse B96:
Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger mit:
> zG des Anhängers über 750 kg
> zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4.250 kg
Mindestalter: Vgl. Klasse B

Klasse BE:
Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg.
Vorbesitz Klasse B nötig!
Mindestalter: Vgl. Klasse B

Antragsverfahren

Um die Prüfung sofort nach Abschluss der Ausbildung ablegen zu können, ist es notwendig, bei dem für Ihren Heimatwohnsitz zuständigen Straßenverkehrsamt einen Antrag auf Erteilung der gewünschten Fahrerlaubnis zu stellen. Vordrucke hierfür sind bei den Straßenverkehrsämtern oder bei uns erhältlich. Für den Landkreis Gifhorn nehmen wir Ihnen gern den Gang zur Behörde ab. Zur Antragstellung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Lichtbild (biometrisch)
  • Personalausweis oder Pass (mit Meldebescheinigung)
  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
  • Bescheinigung über Teilnahme am Kurs Schulung in der Ersten Hilfe
  • Karteikartenabschrift (zu beantragen, wenn der letzte Führerschein von einer auswärtigen Behörde angefertigt wurde)

Die Bearbeitung dauert etwas 4 bis 6 Wochen.

Theoretischer Unterricht

Die Teilnahme ist gesetzlich vorgeschrieben. Eine Bescheinigung über die Teilnahme muss bei der Prüfung vorgelegt werden.

Klasse B:

  • 12 Doppelstunden Grundwissen (bei Ersterwerb)
  • 6 Doppelstunden Grundwissen (bei Erweiterung)
  • 2 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht

Die Klasse BE beinhaltet keine theoretische Ausbildung und Prüfung.

Die Klasse B96 wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 bei der vorhandenen Klasse B erteilt. Es gibt keine theoretische Prüfung, aber es ist eine besondere Schulung in der Fahrschule erforderlich! Die Mindesttheoriestundenzahl beträgt 2,5 Stunden.

Unter Unterrichte  können Sie entnehmen, wann wo welches Unterrichtsthema behandelt wird!

Praktischer Unterricht

Die praktische Ausbildung gliedert sich auf in:

  • Grundausbildung, d.h. die vom jeweiligen Fahrschüler benötigten allgemeinen Fahrstunden (Anzahl vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben)
  • Vorgeschriebene Sonderfahrten

Sonderfahrten Klasse B

  • 5 Fahrten auf Bundes- oder Landstraßen
  • 4 Fahrten auf der Autobahn
  • 3 Beleuchtungsfahrten

Sonderfahrten Klasse BE:

  • 3 Fahrten auf Bundes- oder Landstraßen
  • 1 Fahrt auf der Autobahn
  • 1 Beleuchtungsfahrt

Die Klasse B96 wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Es gibt keine praktische Prüfung, aber es ist eine besondere Schulung in der Fahrschule  erforderlich! Die Mindeststunden in der Praxis betragen: 3,5 Stunden praktische Schulung und 1 Stunde fahrpraktische Übungen.

Die Termine für die Fahrstunden vereinbaren Sie selbst mit Ihrem Fahrlehrer / Ihrer Fahrlehrerin!

Für Ihre Prüfungen ist der TÜV Nord zuständig.

Ihr verantwortlicher Ansprechpartner ist hier die Fahrschule Braam GmbH.

Alle Angaben ohne Gewähr!