Aus und- Weiterbildung nach Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)
Am 18.08.2006 ist das Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung von Fahrern (m/w/d) bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- und Personenverkehr verabschiedet worden.
Dies bedeutet, dass alle Fahrer (m/w/d), seit dem 10.09.2009 (C-Klassen) bzw. seit dem 10.09.2008 (D-Klassen) sofern sie
- Fahrten gewerblich durchführen und
- mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die ein Führerschein der folgenden Klassen notwendig ist: C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E
eine Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation sowie regelmäßige Weiterbildungen „Modulschulungen“ (35 Stunden, meist aufgeteilt in 5 Module á 7 Stunden innerhalb von 5 Jahren) absolvieren müssen.
Die braam Ausbildungszentrum GmbH bietet die beschleunigte Grundqualifikation (mit IHK- Prüfung) und die notwendigen Weiterbildungen – „Modulschulungen“ in regelmäßigen Abständen an.
Die beschleunigte Grundqualifikation startet bei uns ca. 1x pro Monat und richtet sich nach den vorgegebenen Prüfterminen der jeweiligen IHK. Sie dauert etwa 6 Wochen und findet in Vollzeit statt.
Die „Modulschulungen“ bieten wir einmal im Quartal für eine ganze Woche (Montag bis Freitag) mit allen vorgeschriebenen Kenntnisbereichen an. Bei Gruppenanmeldung ist es jedoch auch möglich eine eigene Schulung mit individuellen Terminen zu bekommen.
Die Schulungen finden in unseren Räumlichkeiten in Gifhorn statt.
Sollten Sie für die „Modulschulungen“ eine Gruppe anmelden und eine inhouse Schulung wünschen, ist dies bei bestimmten Voraussetzungen möglich. Ihr Raum muss hierfür jedoch vorher behördlich abgenommen sein. Wir beraten Sie hierzu gern.
Für die Schulung nutzen wir unsere Fahrzeuge und unser Equipment. Bei eigenen Schulungen besteht auch die Möglichkeit Ihre Fahrzeuge und Materialien in den Kurs miteinzubinden. Dies Bedarf jedoch einer vorherigen Absprache.
Den erfolgreichen Besuch der Schulung übermitteln wir digital an das Kraftfahrtbundesamt. Die Daten werden so automatisch an die entsprechende Führerscheinstelle weitergeleitet.
Förderungsmöglichkeiten: Bei entsprechenden Voraussetzungen können die Lehrgangskosten von der Agentur für Arbeit oder den Jobcentern übernommen werden. Eine Zulassung nach § 85 SGB III (Bildungsgutschein) liegt vor.
Anmeldung:
Die Teilnahme nur nach vorheriger schriftlicher Anmeldung möglich!
Termine:
Unsere nächsten Schulungen finden sie unter Termine.
Ihr verantwortlicher Ansprechpartner ist hier die braam Ausbildungszentrum GmbH.
Übersicht unserer „Modulschulungen“ mit den dazugehörigen Kenntnisbereichen:
Wichtiger Hinweis:
Zur Anmeldung benötigen wir Ihren gültigen Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung, sowie Ihren Führerschein.
Warum ist das so?
Die Übermittlung Ihrer Teilnahme erfolgt seit Dezember 2022 digital direkt durch uns an das Kraftfahrtbundesamt. Wir sind dazu verpflichtet, die Daten Ihrer Ausweisdokumente zu verwenden und zu kontrollieren. Dies gilt auch, wenn Sie als Unternehmen mehrere Fahrer/innen zu uns in die Schulungen schicken. Ohne die Dokumente dürfen wir keine Übermittlung an das Kraftfahrtbundesamt vornehmen. Bei Zuwiderhandlungen oder Falschangaben kann uns die Aufsichtsbehörde unsere staatliche Anerkennung entziehen und wir dürfen keine Schulungen mehr durchführen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!