Aus- & Weiterbildungen nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)

Am 18.08.2006 ist das Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- und Personenverkehr in Kraft getreten.

Was bedeutet dies?

Alle Fahrer, sofern sie

  • Fahrten gewerblich durchführen und
  • mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die ein Führerschein der folgenden Klassen notwendig ist: C, CE, C1, C1E, D, DE , D1, D1E

müssen ab dem 10.09.2009 (C-Klassen) bzw. ab dem 10.09.2008 (D-Klassen)

  • eine Grundqualifikation oder
  • beschleunigte Grundqualifikation

sowie regelmäßige Weiterbildungen (5 Module á 7 Stunden) absolvieren.

Der Nachweis, dass diese Ausbildung, zusätzlich zum Führerschein, tatsächlich abgelegt wurde, erfolgt durch Eintragung der Schlüsselzahl

Wir führen diese Aus-und Weiterbildungen, in unseren Räumlichkeiten, aber auch gern bei Ihnen im Betrieb durch.

Fragen Sie einfach bei uns in der Hauptstelle in Gifhorn nach. Wir beraten Sie gern!

Kosten: Für Preisinformationen kontaktieren sie uns direkt oder über unser Anfrageformular.

Förderungsmöglichkeiten: Bei entsprechenden Voraussetzungen können die Lehrgangskosten von der Agentur für Arbeit bzw. den Jobcentern übernommen werden. Eine Zulassung nach § 85 SGB III (Bildungsgutschein) liegt vor.

Anmeldung: Die Teilnahme nur nach vorheriger schriftlicher Anmeldung möglich!

Termine finden sie unter Termine.

Ihr verantwortlicher Ansprechpartner ist hier die braam Ausbildungszentrum GmbH.

Alle Angaben ohne Gewähr!