Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
Am 18.08.2006 ist das Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- und Personenverkehr in Kraft getreten.
Was bedeutet dies?
Alle Fahrer, sofern sie
- Fahrten gewerblich durchführen und
- mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die ein Führerschein der folgenden Klassen notwendig ist: C, CE, C1, C1E, D, DE , D1, D1E
müssen ab dem 10.09.2009 (C-Klassen) bzw. ab dem 10.09.2008 (D-Klassen)
- eine Grundqualifikation oder
- beschleunigte Grundqualifikation
sowie regelmäßige Weiterbildungen (5 Module á 7 Stunden) absolvieren.
Der Nachweis, dass diese Ausbildung, zusätzlich zum Führerschein, tatsächlich abgelegt wurde, erfolgt durch Eintragung der Schlüsselzahl
Wir führen diese Aus-und Weiterbildungen, in unseren Räumlichkeiten, aber auch gern bei Ihnen im Betrieb durch.
Fragen Sie einfach bei uns in der Hauptstelle in Gifhorn nach. Wir beraten Sie gern!
Kosten: Für Preisinformationen kontaktieren sie uns direkt oder über unser Anfrageformular.
Förderungsmöglichkeiten: Bei entsprechenden Voraussetzungen können die Lehrgangskosten von der Agentur für Arbeit bzw. den Jobcentern übernommen werden. Eine Zulassung nach § 85 SGB III (Bildungsgutschein) liegt vor.
Anmeldung: Die Teilnahme nur nach vorheriger schriftlicher Anmeldung möglich!
Termine finden sie unter Termine.
Ihr verantwortlicher Ansprechpartner ist hier die braam Ausbildungszentrum GmbH.
Alle Angaben ohne Gewähr!