PKW-Ausbildung (Kl. B und begleitetes Fahren mit 17)

Geltungsbereiche

Klasse B:
Kraftwagen bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse (zG).Und Anhänger mit 750 kg zG, sowie Anhänger mit einer zG über 750 kg, wenn die zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg ergibt.
Mindestalter: 18 Jahre
Einschluss: AM, L

Klasse BF17: Begleitetes Fahren mit 17 
Kraftwagen der Klasse B (s.o.)
Mindestalter: 17 Jahre (bis 18 Jahre ist das Fahren mit einem eingetragenen Begleiter erlaubt)
Einschluss: AM, L

Antragsverfahren

Um die Prüfung sofort nach Abschluss der Ausbildung ablegen zu können, ist es notwendig, bei dem für Ihren Heimatwohnsitz zuständigen Straßenverkehrsamt einen Antrag auf Erteilung der gewünschten Fahrerlaubnis zu stellen. Vordrucke hierfür sind bei den Straßenverkehrsämtern oder bei uns erhältlich. Für den Landkreis Gifhorn nehmen wir Ihnen gern den Gang zur Behörde ab. Zur Antragstellung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Lichtbild (biometrisch)
  • Personalausweis oder Pass (mit Meldebescheinigung)
  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
  • Bescheinigung über Teilnahme am Kurs Schulung in der Ersten Hilfe
  • Karteikartenabschrift (zu beantragen, wenn der letzte Führerschein von einer auswärtigen Behörde angefertigt wurde)

Die Bearbeitung dauert etwas 4 bis 6 Wochen.

Theoretischer Unterricht

Die Teilnahme ist gesetzlich vorgeschrieben. Eine Bescheinigung über die Teilnahme muss bei der Prüfung vorgelegt werden.

Klasse B:

  • 12 Doppelstunden Grundwissen (bei Ersterwerb)
  • 6 Doppelstunden Grundwissen (bei Erweiterung)
  • 2 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht

Unter Unterrichte  können Sie entnehmen, wann wo welches Unterrichtsthema behandelt wird!

Praktischer Unterricht

Die praktische Ausbildung gliedert sich auf in:

  • Grundausbildung, d.h. die vom jeweiligen Fahrschüler benötigten allgemeinen Fahrstunden (Anzahl vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben)
  • Vorgeschriebene Sonderfahrten

Sonderfahrten Klasse B

  • 5 Fahrten auf Bundes- oder Landstraßen
  • 4 Fahrten auf der Autobahn
  • 3 Beleuchtungsfahrten

Die Termine für die Fahrstunden vereinbaren Sie selbst mit Ihrem Fahrlehrer / Ihrer Fahrlehrerin!

Für Ihre Prüfungen ist der TÜV Nord zuständig.

Ihr verantwortlicher Ansprechpartner ist hier die Fahrschule Braam GmbH.

Alle Angaben ohne Gewähr!