Mofa-Ausbildung

Geltungsbereich Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln-, wenn ihre
Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigeit auf ebener Bahn nicht mehr
als 25 km/h beträgt; besonder Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren
dürfen angebracht sein.
Mindestalter 15 Jahre
Benötigter Vorbesitz
Einschlüsse
Benötigte Unterlagen für den Antrag Am Tag der Prüfung bitte zum TÜV mitbringen:
– 1 Lichtbild
– Prüfgebühr
– 1 Briefumschlag
Anzahl der Theoriestunden:  
   Gesonderter Kurs 6
Praxis  
   bei Einzelausbildung mindestens 90 Minuten
   bei Gruppenausbildung mindestens 180 Minuten pro Gruppe
Bemerkung Die Mofa-Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis im Sinne des klassifizierten
Fahrerlaubnisrechts

Ihr verantwortlicher Ansprechpartner ist hier die Fahrschule Braam GmbH.

Alle Angaben ohne Gewähr!