| Geltungsbereich | Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln-, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt; besonder Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein. |
| Mindestalter | 15 Jahre |
| Benötigter Vorbesitz | — |
| Einschlüsse | — |
| Benötigte Unterlagen für den Antrag | Am Tag der Prüfung bitte zum TÜV mitbringen: – 1 Lichtbild – Prüfgebühr – 1 Briefumschlag |
| Anzahl der Theoriestunden: | |
| Gesonderter Kurs | 6 |
| Praxis | |
| bei Einzelausbildung | mindestens 90 Minuten |
| bei Gruppenausbildung | mindestens 180 Minuten pro Gruppe |
| Bemerkung | Die Mofa-Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis im Sinne des klassifizierten Fahrerlaubnisrechts |

Ihr verantwortlicher Ansprechpartner ist hier die Fahrschule Braam GmbH.
Alle Angaben ohne Gewähr!