Voraussetzungen für den Fahrlehrerberuf
Nach dem Fahrlehrergesetz kann eine Fahrlehrerlaubnis erworben werden, wer geistig, körperlich, pädagogisch, fachlich und persönlich zuverlässig ist.
Durch ein ärztliches Zeugnis wird die körperliche und geistige Eignung und durch ein Führungszeugnis die persönliche Zuverlässigkeit nachgewiesen. Mit der Absolvierung der verschiedenen Fahrlehrerprüfungen wird die fachliche und pädagogische Eignung attestiert.
Mindestalter:
Es wird ein Mindestalter von 21 Jahren vorgeschrieben. Im Ausnahmefall und mit besonderer Genehmigung der Aufsichtsbehörde kann das Alter herabgesetzt werden.
Vorbildung:
– Keine bestimmte Schulbildung
– eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf
oder
– eine gleichwertige Vorbildung was eine allgemeine Hochschulreife ( Abitur),eine fachgebundene Hochschulreife ( Fachabitur) oder Fachhochschulreife bedeutet
– andere Abschlüsse werden auch anerkannt, z.B. Unteroffizier der Bundeswehr etc.
– Führerscheinklasse B min. 3 Jahre oder Klasse 3
Ausbildung
Die Ausbildung zum Fahrlehrer BE erfolgt in zwei Phasen und dauert ungefähr 12 Monate.
1. Ausbildungsphase:
Theoretische und praktische Ausbildung in einer Verkehrsfachschule (wir helfen Ihnen bei der Suche einer passenden Ausbildungsstätte):
– fachliche Ausbildung
– inkl. 2 Praktika in der Ausbildungsfahrschule zur Verzahnung von Theorie und Praxis
Dauer: etwa 8 Monate
Abschluss/Prüfungen:
1. Erwerb des Führerscheins Kl. BE (falls nicht vorhanden)
2. Fahrpraktische Prüfung
3. Schriftliche und mündliche Fachkundeprüfung
Nach Bestehen der Prüfungsteile bekommt man eine „ Anwärterbefugnis“ und kann jetzt in der braam Ausbildungszentrum GmbH mit der 2. Ausbildungsphase beginnen.
2. Ausbildungsphase:
Praktikum in der Ausbildungsfahrschule, also in der braam Ausbildungszentrum GmbH.
Dauer: etwa 4 Monate
Abschluss/Prüfungen:
– Jeweils eine Lehrprobe in der theoretischen und praktischen Ausbildung
Nach Bestehen der Lehrproben erhält man eine unbefristete Lehrerlaubnis für die Klasse BE und es besteht die Möglichkeit einer Festeinstellung in der Fahrschule Braam GmbH oder der braam Ausbildungszentrum GmbH als Fahrlehrer/in.
Kosten
Bei entsprechenden Voraussetzungen können die Lehrgangskosten von der Agentur für Arbeit bzw. den Jobcentern übernommen oder die
Förderung durch „Aufstiegs-BAföG“ (früher „Meister-BAföG“)in Anspruch genommen werden.
Warum Sie zu uns kommen sollten
Wir bieten Ihnen:
– eine angenehme Ausbildungs-und Arbeitsatmosphäre mit modernen Ausbildungsfahrzeugen und Equipment
– Leistungsgerechte faire Bezahlung
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