Praktische Ausbildung

Mit der praktischen Ausbildung wird in der Regel begonnen, wenn der Antrag zur Verkehrsbehörde gebracht wurde und Grundkenntnisse im theoretischen Unterricht erlangt wurden.

Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen und mit dem Fahren beginnen möchten, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Verwaltung auf. Diese wird Ihren Wunsch an die Fahrlehrer weitergeben und ein Fahrlehrer wird dann mit Ihnen telefonisch oder per Nachricht in Kontakt treten.  Fahrtermine vereinbaren Sie bitte direkt mit Ihrem Fahrlehrer.