Eignungsfeststellung für FbW-Maßnahmen mit Führererschweinerwerb nach § 45 SGB III (MAT)
Ziel der Maßnahme:
Im Rahmen der Maßnahme soll festgestellt werden ob ein/e Teilnehmer/in die erforderliche Eignung für die Teilnahme an einer FbW-Maßnahme mit Führerscheinausbildung besitzt.
Eventuelle Defizite sollen ggf. erkannt und beseitigt werden.
Zielgruppe:
Arbeitssuchende die in den Bereichen:
- Verkehrsgewerbe
- Lagerlogistik
- Facility
- und anlehnende Bereiche
tätig werden wollen und denen die erforderlichen Fahrerlaubnisklassen fehlen.
Voraussetzungen:
- Keine Berufsausbildung vorausgesetzt
- Mindestalter gemäß Führerscheinrecht
- Deutsch in Wort und Schrift
- Ausnahmeregelung: Nach Vereinbarung zwischen Arbeitsvermittlung und Träger
Inhalte (Auszug):
- Vorstellung der verschiedenen Berufe in den Bereichen Verkehrsgewerbe, Lagerlogistik und Facility
- Exemplarische Darstellung einer FbW-Maßnahme in diesen Bereichen
- Feststellung der persönlichen Eignung
- Individuelle Beseitigung eventueller Defizite zur Teilnahme an einer entsprechenden FbW- Maßnahme
- praktische Überprüfung der Fahreignung mit maximal 2 Fahrstunden auf dem jeweiligen Fahrzeug
Kosten:
Bei entsprechenden Voraussetzungen können die Lehrgangskosten von der Agentur für Arbeit bzw. den Jobcentern übernommen werden.
Eine Zulassung nach § 45 SGB III (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) liegt vor.
Ausbildungsort(e):
Erstgespräch: Limbergstr. 32, 38518 Gifhorn
Weitere Orte je nach Bedarf abweichend
Beginn: Auf Anfrage
Weitere Termine individuell
Dauer: max. 8 Wochen
Teilzeitform