Geltungsbereiche
Klasse D1:
Kfz – ausgenommen Kfz der Kl. AM, A1, A2 und A – für mehr als 8, aber max. 16 Personen außer dem Fahrer; Länge max. 8 m; mit Anhänger bis 750 kg zG
Vorbesitz Klasse B nötig!
Mindestalter: 21 Jahre (18 Jahre für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“)
Klasse D1E:
Kfz der Klasse D1 mit Anhänger; zG Anhänger über 750 kg
Vorbesitz.: D1
Einschluss BE, sowie C1E bei Vorbesitz C1E
Mindestalter: 21 Jahre (18 Jahre für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“)
Klasse D:
Kfz – ausgenommen Kfz der Kl. AM, A1, A2 und A – für mehr als 8 Personen außer dem Fahrer mit Anhänger bis 750 kg zG
Vorbesitz Klasse B nötig!
Einschluss: D1
Mindestalter: 18, 20, 21, 23 oder 24 Jahre (das Mindestalter ist abhängig von der Tätigkeit und Qualifikation des Fahrers)
Klasse DE:
Kfz der Klasse D mit Anhänger; zG des Anhänger über 750 kg
Vorbesitz Klasse D nötig!
Einschluss: BE, D1E, sowie C1E bei Vorbesitz Kl. C1
Mindestalter: 18, 20, 21 oder 24 Jahre (das Mindestalter ist abhängig von der Tätigkeit und Qualifikation des Fahrers)
Antragsverfahren
Um die Prüfung sofort nach Abschluss der Ausbildung ablegen zu können, ist es notwendig, bei dem für Ihren Heimatwohnsitz zuständigen Straßenverkehrsamt einen Antrag auf Erteilung der gewünschten Fahrerlaubnis zu stellen. Vordrucke hierfür sind bei den Straßenverkehrsämtern oder bei uns erhältlich. Für den Landkreis Gifhorn nehmen wir Ihnen gern den Gang zur Behörde ab.
Zur Antragstellung sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Lichtbild (biometrisch)
- Personalausweis oder Pass (mit Meldebescheinigung)
- Augenärztliche Untersuchung (nicht älter als 2 Jahre)
- Ärztliche Untersuchung (nicht älter als 1 Jahr)
- Bescheinigung über Teilnahme am Kurs Schulung in der Ersten Hilfe
- Führungszeugnis der Belegart “O”(zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde)
- Karteikartenabschrift (zu beantragen, wenn der letzte Führerschein von einer auswärtigen Behörde angefertigt wurde)
Die Bearbeitung dauert etwa 4 bis 6 Wochen
Theoretischer Unterricht
Die Teilnahme ist gesetzlich vorgeschrieben. Eine Bescheinigung über die Teilnahme muss bei der Prüfung vorgelegt werden.
12 Doppelstunden Grundwissen (bei Ersterwerb)
6 Doppelstunden Grundwissen (bei Erweiterung)
Klassenspezifischer Unterricht:
Klasse |
Vorbesitz |
Doppelstd. (90 Min.) |
D1 |
B |
10 |
D1 |
C1 |
4 |
D1 |
C |
4 |
D |
B |
18 |
D |
C |
8 |
D |
C1 |
12 |
Die Klassen D1E und DE beinhalten keine theoretische Ausbildung und Prüfung!
Unter Termine/Unterrichte können Sie entnehmen, wann wo welches Unterrichtsthema behandelt wird!
Praktischer Unterricht
Die praktische Ausbildung gliedert sich auf in:
- Grundausbildung, d.h. die vom jeweiligen Fahrschüler benötigten allgemeinen Fahrstunden (Gegenüber anderen Klassen ist die Anzahl hier vom Gesetzgeber genau festgelegt)
- Vorgeschriebene Sonderfahrten
Die vorgeschriebenen Fahrten der Klasse D1
Vorbesitz |
C > 2 Jahre |
C < 2 Jahre |
B oder C1 > 2 Jahre |
B oder C1 < 2 Jahre |
Grund-
ausbildung |
6 |
8 |
16 |
2 |
Bundes- oder
Landstraße |
4 |
8 |
8 |
4 |
Autobahn-
fahrten |
2 |
4 |
4 |
4 |
Beleuchtungs-
fahrten |
2 |
4 |
4 |
7 |
Die vorgeschriebenen Fahrten der Klasse D
Vorbesitz |
C > 2 Jahre |
C
< 2 Jahre |
B oder C1 > 2 Jahre | B oder C1 < 2 Jahre |
Grund- ausbildung |
7 |
14 |
33 |
45 |
Bundes- oder
Landstraße |
8 |
16 |
12 |
22 |
Autobahn-
fahrten |
4 |
8 |
8 |
14 |
Beleuchtungs-
fahrten |
3 |
6 |
5 |
8 |
Bei Erweiterung von Kl. D1 auf D1E, bzw. D auf DE
Grundausbildung |
4 |
Bundes- oder Landstraße |
3 |
Autobahnfahrten |
1 |
Beleuchtungsfahrten |
1 |
Die Termine für die Fahrstunden vereinbaren Sie selbst mit Ihrem Fahrlehrer / Ihrer Fahrlehrerin!
Für Ihre Prüfung ist der TÜV Nord zuständig.
Förderungsmöglichkeiten:
Bei entsprechenden Voraussetzungen können die Lehrgangskosten von der Agentur für Arbeit bzw. den Jobcentern übernommen werden. Eine Zulassung nach § 85 SGB III (Bildungsgutschein) liegt vor
Ihr verantwortlicher Ansprechpartner ist hier die braam Ausbildungszentrum GmbH.
Alle Angaben ohne Gewähr!