Geltungsbereiche
Klasse C:
Kfz – ausgenommen Kfz der Kl. AM, A1, A2 und A – mit zG über 3.500 kg; max. 8 Personen außer dem Fahrer und Anhänger bis 750 kg zG
Vorbesitz Klasse B nötig!
Mindestalter: 21 Jahre (18 Jahre bei erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“)
Einschluss: C1
Klasse CE:
Kfz der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger zG des Anhänger über 750 kg
Vorbesitz Klasse C nötig!
Mindestalter: 21 Jahre (18 Jahre bei erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“)
Einschluss: BE, C1E, T, sowie D1E (bei Vorbesitz D1) und DE (bei Vorbesitz D)
Antragsverfahren
Um die Prüfung sofort nach Abschluss der Ausbildung ablegen zu können, ist es notwendig, bei dem für Ihren Heimatwohnsitz zuständigen Straßenverkehrsamt einen Antrag auf Erteilung der gewünschten Fahrerlaubnis zu stellen. Vordrucke hierfür sind bei den Straßenverkehrsämtern oder bei uns erhältlich. Für den Landkreis Gifhorn nehmen wir Ihnen gern den Gang zur Behörde ab.
Zur Antragstellung sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Lichtbild (biometrisch)
- Personalausweis oder Pass (mit Meldebescheinigung)
- Augenärztliche Untersuchung (nicht älter als 2 Jahre)
- Ärztliche Untersuchung (nicht älter als 1 Jahr)
- Bescheinigung über Teilnahme am Kurs Schulung in der Ersten Hilfe
- Karteikartenabschrift (zu beantragen, wenn der letzte Führerschein von einer auswärtigen Behörde angefertigt wurde)
Die Bearbeitung dauert etwa 4 bis 6 Wochen
Theoretischer Unterricht
Die Teilnahme ist gesetzlich vorgeschrieben. Eine Bescheinigung über die Teilnahme muss bei der Prüfung vorgelegt werden.
12 Doppelstunden Grundwissen (bei Ersterwerb)
6 Doppelstunden Grundwissen (bei Erweiterung)
Klassenspezifischer Unterricht
Klasse C:
Vorbesitz Klasse B: 10 Doppelstunden
Vorbesitz Klasse C1: 4 Doppelstunden
Vorbesitz Klasse D1: 4 Doppelstunden
Vorbesitz Klasse D: 2 Doppelstunden
Klasse CE:
Vorbesitz Klasse C: 4 Doppelstunden
Unter Termine/Unterrichte können Sie entnehmen, wann wo welches Unterrichtsthema behandelt wird!
Praktischer Unterricht
Die praktische Ausbildung gliedert sich auf in:
- Grundausbildung, d.h. die vom jeweiligen Fahrschüler benötigten allgemeinen Fahrstunden (Anzahl vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben)
- Vorgeschriebene Sonderfahrten
Die vorgeschriebenen Sonderfahrten der Klassen C und CE:
Klasse C:
Überlandfahrten:
Vorbesitz Klasse B: 5
Vorbesitz Klasse C1: 3
Autobahnfahrten:
Vorbesitz Klasse B: 2
Vorbesitz Klasse C1: 1
Beleuchtungsfahrten:
Vorbesitz Klasse B: 3
Vorbesitz Klasse C1: 1
Die vorgeschriebenen Sonderfahrten bei gemeinsamer Ausbildung von C und CE:
Überlandfahrten:
Klasse C: 3
Klasse CE: 5
Gesamt: 8
Autobahnfahrten:
Klasse C: 1
Klase CE: 2
Gesamt: 3
Beleuchtungsfahrten:
Klasse C: Keine
Klasse CE: 3
Gesamt: 3
Die Termine für die Fahrstunden vereinbaren Sie selbst mit Ihrem Fahrlehrer / Ihrer Fahrlehrerin!
Für Ihre Prüfung ist der TÜV Nord zuständig
Förderungsmöglichkeiten:
Bei entsprechenden Voraussetzungen können die Lehrgangskosten von der Agentur für Arbeit bzw. den Jobcentern übernommen werden. Eine Zulassung nach § 85 SGB III (Bildungsgutschein) liegt vor
Ihr verantwortlicher Ansprechpartner ist hier die braam Ausbildungszentrum GmbH.
Alle Angaben ohne Gewähr!