Sportbootausbildung

Geltungsbereiche

Sportbootschein Binne:

Der Schein berechtigt zum Führen eines Sportbootes (Motor) mit

  • über 11,03 kW (15 PS) Leistung
  • bis zu 15 Metern Länge auf den deutschen Binnenschifffahrtsstraßen und in bestimmten Binnengewässern im Großraum Berlin. Diese Regelung findet allerdings auf dem Rhein keine Anwendung, hier muss ab einer Nutzleistung von mehr als 3,68 kW (5 PS) ein Bootsführerschein vorhanden sein.

Sporbootschein See:

Der Sportbootführerschein See wird benötigt auf allen deutschen Seeschifffahrtsstraßen beim Führen von Sportbooten mit mehr als 11,03 kW (15 PS) Nutzleistung. Es gibt keine Längenbegrenzung.

Antragsverfahren

Der Antragsteller muss

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben
  • körperlich und geistig zum Führen eines Sportbootes tauglich sein
  • zuverlässig sein und
  • die erforderliche Befähigung in einer Prüfung nachgewiesen haben.

Untauglich zum Führen eines Sportbootes ist insbesondere, wer nicht über ein ausreichendes Seh- oder Hörvermögen verfügt. Der Prüfling hat dem Antrag deswegen ein ärztliches Zeugnis darüber beizufügen.

Unzuverlässig ist insbesondere, wer gegen verkehrsstrafrechtliche Vorschriften erheblich oder wiederholt verstoßen hat und deswegen rechtskräftig verurteilt worden ist.

Theoretischer Unterricht

Der theoretische Unterricht findet bei uns in der Limbergstr. 32 in 38518 Gifhorn statt.

In der Regel findet dieser an 12 Abenden statt, wobei unsere Dozenten die Termine gemeinsam mit den Teilnehmern absprechen. Um so allen die Teilnahme an dem Kurs zu ermöglichen.

Praktischer Unterricht

Die praktische Ausbildung für den Motorsportbootschein erfolgt im braunschweiger motorsport-club e.V. in Watenbüttel.

Prüfungen

Die Prüfungen finden in der Regel ebenfalls beim braunschweiger motorsport-club e.V. in Watenbüttel statt.

Termine

Es finden bis auf weiteres keine Kurse statt.

Ihr verantwortlicher Ansprechpartner ist hier die Fahrschule Braam GmbH.

Alle Angaben ohne Gewähr!