FES

Fahreignungsseminar (FES)

Am 01.05.2014 trat eine neue Punkteregelung in Kraft.

Kurzer Überblick über die Änderungen:

  • Die in Flensburg geführte Datenbank mit den Namen „Verkehrszentralregister“ wurde zum „Fahreignungsregister“ umbenannt.
  • Das Mehrfachtäterpunktesystem heißt seitdem Fahreignungsbewertungssystem.
  • Die Obergrenze eines Verwarnungsgeldes steigt von 35,00 € auf 55,00 €, ab 60,00 € (vorher waren es 40,00 €) gibt es Eintragungen 
  • Aus dem ehemaligen Punkteabbau „ASP = Aufbauseminar für Punkteauffällige“ wurde das „FES = Fahreignungsseminar“

Ablauf Fahreignungsseminar (FES)

Das FES hat folgenden Aufbau:

1.Verkehrspädagogische Teilmaßnahme (Teilnahme bei uns möglich)
– Teilnehmerzahl: 1 – 6
– Module: 2 – x 90 Minuten
Modul 1 und 2 müssen mindestens eine Woche auseinander liegen

2.Verkehrspsychologische Teilmaßnahme (muss bei einem Verkehrspsychologen durchgeführt werden, wir helfen gern bei der Suche)
– Teilnehmerzahl: 1
– Sitzungen 2 x 75 Minuten
– Sitzung 2 frühestens nach Ablauf von drei Wochen nach Abschluss Sitzung 1

Informationen zum Punkteabzug:

  • Der Punkteabzug ist durch Teilnahme an einem Fahreignungsseminar (FES) möglich.
  • Die Teilnahme ist freiwillig und wird nicht angeordnet.
  • Der Punkteabbau von 1 Punkt ist nur in der 1. Maßnahmestufe  möglich. Danach gibt es keinen Punkterabatt mehr.
  • Ein Punkteabbau ist nur alle 5 Jahre einmal möglich.

Tilgungsfristen
Zunächst gibt es keine Tilgungshemmung mehr, d.h. die Punkte werden nach Ablauf der Tilgungsfrist getilgt, unabhängig davon ob in der Zeit neue Punkte zur Eintragung vorliegen.

Ihr verantwortlicher Ansprechpartner ist hier die Fahrschule Braam GmbH.

Alle Angaben ohne Gewähr!